Ein Schritt zurück zur Offline-Praxis sollte in diesem Zusammenhang und zum jetzigen Zeitpunkt als Fortschritt gewertet werden. Denn nur er gewährleistet derzeit die Sicherheit unserer PatientInneninformationen. Auch wenn dies größere Einschnitte in den Praxisabläufen bedeutet, sind nur Praxen, die keine Internetverbindung oder Fremdhardware zulassen, für die PatientInnen absolut sicher. Offline-Praxen, die sich jedem erdenklichen fremden Zugang in ihr Praxissystem verwehren, müssen hierzu viele Einschränkungen in Kauf nehmen. Eine Fernwartung bei Softwareproblemen oder ein Arbeiten von zu Hause aus ist nicht mehr möglich. Auch müssen Software-Updates, oder andere Datenimporte umständlich über sichere Zwischenspeicher erfolgen. Zudem werden ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen, die sich gegen die Einführung der Telematikinfrastruktur entscheiden mit einem Honorarabzug bestraft, der mehrere Tausend Euro im Jahr bedeuten kann. Offline-Praxen sind bereit all diese Nachteile in Kauf zu nehmen, damit sich ihre PatientInnen sicher fühlen.
Wir lehnen deshalb Sanktionen jeglicher Art für PatientInnen und PraxisinhaberInnen, die sich gegen eine zentrale Datenspeicherung aussprechen, ab. Wir laden Sie ein, unsere Petition an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Frau Prof. Dr. Claudia Schmidtke, zu unterzeichnen. Machen Sie die Petition publik und teilen Sie diese mit allen Menschen, die Ihnen am Herzen liegen.
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir uns beim Entschluss die Praxen offline zu schalten, nicht generell gegen die Digitalisierung im Gesundheitswesen aussprechen. Es gibt zahlreiche Vorteile, die die Digitalisierung bieten kann, auch wenn durch Umstrukturierungen in der Versorgung sicher leichter Geld zu sparen wäre, als durch die Vermeidung von Doppeluntersuchungen. Vor allem würde die medizinische Versorgung sehr von der Digitalisierung profitieren, wenn die Daten sinnvoll zu Studienzwecken oder auch zur Nutzung künstlicher Intelligenz genutzt würden. Niemand hat aber bis heute plausibel erklären können, warum diese Daten personenbezogen sein müssen und nicht die anonyme Angabe mit Alter und Geschlecht ausreichend ist. Selbst bei der sogenannten "Pseudonymisierung" sind jederzeit die Daten der jeweiligen Person wieder zuzuordnen.
Nur OFFLINE-Praxen bieten garantierten Schutz ihrer Gesundheitsdaten vor Datenklau.
Darüber hinaus entwickeln wir gerade die erste dezentrale Patientenakte easyvita®. Diese wird für PatientInnen mobil sein, automatisch in allen gängigen Sprachen vorliegen und vermutlich im Herbst 2019 zur Markteinführung gelangen. Sie wird zusätzlich die Möglichkeit bieten, die Daten anonymisiert weiterzugeben. Zwar können auch bestmöglich verschlüsselte dezentral gespeicherte Daten gehackt werden, aber dies betrifft nur einen einzelnen Datensatz und nicht sofort mehrere tausend oder hunderttausend Patientenakten. Auf potentielle AngreiferInnen üben dezentral gespeicherte Daten keinen großen Reiz aus. Sollten Sie vorab benachrichtigt werden wollen, wenn wir weitere Informationen hierzu online stellen, so hinterlassen Sie hierzu nachfolgend Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse und tragen sich in eine der beiden Informationslisten ein. Sie erhalten dann die entsprechende Ankündigung mit einem Newsletter per E-Mail.
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